Schiedsstelle der Stadt Niesky
Schlichten ist besser als richten
Was ist eine Schiedsstelle?
Gemeindliche Schiedsstellen sind Deutschlands älteste und erfolgreichste Institution der vorgerichtlichen Streitschlichtung. Die Aufgabe besteht darin, Streitigkeiten zwischen den Parteien untereinander zu schlichten.
Was wird geschlichtet?
- vermögensrechtliche Ansprüche (z.B. Schadenersatz, Schmerzensgeld, Kaufpreiszahlung etc.)
- Ansprüche aus Nachbarrechts- und Mietstreitigkeiten
- Ansprüche wegen der Verletzung der persönlichen Ehre (z.B. Ansprüche auf Entschuldigung wegen Beleidigung, auf Widerruf unwahrer Erklärungen oder auf Unterlassen künftiger Handlungen etc.)
- vor Erhebung einer Privatklage bei Gericht ist die "Vorschaltung" einer Schiedsstelle vorgeschrieben (Sühneverhandlung)
- solche Privatklagesachen sind z.B. Beleidigung, Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Bedrohung, Sachbeschädigung, Verletzung des Briefgeheimnisses etc.
Wofür ist eine Schiedsstelle nicht zuständig?
- Streitigkeiten aus dem Familien- und Arbeitsrecht
- Rechtsberatung
Was bedeutet schlichten?
Im Gespräch mit beiden Partnern wird versucht, Probleme zu klären und eine Lösung herbeizuführen. Ziel ist es, dass die streitenden Parteien sich einigen. Der Friedensrichter wirkt als neutraler Moderator beratend mit. Durch den Friedensrichter wird kein Urteil gesprochen, sondern ein Vergleich angestrebt, mit dem beide Parteien einverstanden sind. Kommt ein Vergleich nicht zustande, so entstehen den Parteien keine Nachteile. Der Weg zum Gericht als Mittel der Konfliktbeilegung steht jedem der Beteiligten weiterhin offen.
Was können Sie vom Friedensrichter erwarten?
- Bürgernähe
- unbürokratisches, schnelles Verfahren
- geringe Verfahrenskosten
Wie ist der Friedensrichter zu erreichen?
Der Friedensrichter der Stadt Niesky ist:
Herr Norbert Polossek
Görlitzer Str. 20
02906 Niesky
Telefon: 03588 200122
Die stellvertretende Friedensrichterin ist:
Frau Carolyn Doreen Kracht
In der Aue 16
02906 Niesky
Telefon: 0172 7910012
Herr Polossek und Frau Kracht sind ehrenamtlich tätig und wurden für die Dauer von 5 Jahren (bis 2026) vom Stadtrat gewählt.