Standesamt
Willkommen auf der Seite des Standesamtes Niesky
Unsere Kollegen helfen Ihnen gern bei allen Fragen auf dem Gebiet des Personenstandswesens. Der Standesamtsbezirk umfasst hierbei die Stadt Niesky und die Stadt Rothenburg/O.L., sowie die Gemeinden Hähnichen, Hohendubrau, Mücka, Quitzdorf am See und Waldhufen.
Standesamt Niesky |
Muskauer Straße 20 / 22 |
02906 Niesky |
standesamt@niesky.de
Ansprechpartner:
03588 28 26 26 - Frau Scholz |
03588 28 26 22 - Herr Krause |
03588 28 26 27 - Frau Engler |
Öffnungszeiten:
Mo |
09:00 - 12:00 Uhr |
Di | 09:00 - 12:00 Uhr & 13:30 - 16:00 Uhr |
Mi |
09:00 - 12:00 Uhr |
Do |
09:00 - 12:00 Uhr & 13:30 - 18:00 Uhr |
Fr |
geschlossen |
Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung!
Terminvergabe / Eheanmeldung
Termine zur Eheschließung können bereits ein Jahr im Voraus bei uns abgefragt werden. Eine verbindliche Reservierung erfolgt jedoch erst mit der förmlichen Anmeldung der Eheschließung.
Die für die Anmeldung der Ehe bzw. für die Prüfung der Ehevoraussetzungen benötigten Unterlagen können Sie jederzeit telefonisch bei unseren Standesbeamten erfragen. Regulär erfolgt die Eheanmeldung unter Anwesenheit beider Partner. Sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, kann hier eine entsprechende Vollmacht erteilt werden. Den passenden Vordruck finden Sie im Bereich Formulare, Vordrucke und Merkblätter.
Trauorte
Verteilt im Dienstbezirk des Standesamtes Niesky können die Paare zwischen drei verschiedenen Trauorten wählen. Hierbei reicht das Spektrum vom Holzbau der Moderne bis hin zum rustikalen Kreuzgewölbe. Folgende Räumlichkeiten werden für Eheschließungen genutzt:
Konrad-Wachsmann-Haus Niesky Goethestraße 2, 02906 Niesky |
Gewandhaus Diehsa Kollmer Straße 1, 02906 Waldhufen |
Rathaus Rothenburg/O.L. Marktplatz 1, 02929 Rothenburg/O.L. |
Bitte beachten Sie, dass im Rathaus der Stadt Niesky (Muskauer Straße 20/22) keine Eheschließungen stattfinden.
Beurkundung von Sterbefällen
Unabhängig von den regulären Öffnungzeiten ist die Abgabe und Abholung von Sterbefällen unter der Woche jederzeit möglich. Hierfür bitten wir zuvor um eine kurze telefonische Mitteilung.
Um die Beurkundung von Sterbefällen effizient zu gestalten, hilft es unseren Standesbeamten sehr, wenn Sie die nötigen Unterlagen bereits vorab per Mail zusenden. Hierfür nutzen Sie bitte immer das oben angegebene Postfach. Wir melden uns dann bei Ihnen, sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist.
Bei der Einreichung von unvollständigen Unterlagen können zusätzliche Kosten für die Einsichtnahme in andere Register (Melderegister, Personenstandsbücher u.ä.) und dem damit verbundenen Aufwand entstehen.
Sollte die Bestattung durch einen nicht oder nicht direkt Verwandten (Tante, Neffe, Cousine etc.) beauftragt worden sein, wird zu den üblichen Unterlagen auch ein separater Antrag auf Erteilung einer Personenstandurkunden benötigt. Den entsprechenden Vordruck finden Sie im Bereich Formulare, Vordrucke und Merkblätter.
Damit Ihr Arbeitsablauf reibungslos erfolgen kann, senden wir auf Anfrage gern eine Kopie der Sterbeurkunde vorab an das Krematorium.
Sterbefallanzeigen durch Einrichtungen
Einrichtungen im Sinne des Personenstandsrechts sind verpflichtet, Sterbefälle innerhalb ihres Geländes spätestens am dritten Tag nach Eintreten des Todes dem zuständigen Standesamt anzuzeigen. Hierbei ist unerheblich, ob die verstorbene Person in der Einrichtung gewohnt hat, betreut wurde oder nur zu Besuch war. Die Sterbefallanzeige erfolgt schriftlich. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie im Bereich Formulare, Vordrucke und Merkblätter. Für die Wahrung der Frist genügt die Übermittlung per Mail an das angegebene Postfach. Die Schriftform wird hierdurch nicht ersetzt.
Auf Antrag (schriftlich, persönlich vor Ort oder per Amt 24) können aus den uns vorliegenden Personenstandsregistern aktuelle Urkunden und beglaubigte Abschriften ausgestellt werden. Der Antrag muss einen Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis, Geburtsurkunde etc.) enthalten und den Verwendungszweck der angeforderten Urkunden erkennen lassen. Die digitale Beantragung von Personenstandsurkunden ist ausschließlich über Amt24 möglich. Die Antragstellung per Mail ist nicht möglich. Für Rückfragen empfehlen wir immer die Angabe einer Telefonnummer und / oder Mailadresse.
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Weiterleitung zum Amt24 zur Beantragung von:
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Bitte beachten Sie, dass die Register nur befristet im Standesamt aufbewahrt werden:
Geburtsregister | 110 Jahre |
Eheregister | 80 Jahre |
Lebenspartnerschaftsregister | 80 Jahre |
Sterberegister | 30 Jahre |
Nach Fristablauf werden diese an das zuständige Kreisarchiv abgegeben.
Bitte beachten Sie, dass die angegebenen Aufgabenbereiche nicht abschließend sind. Sollten Sie Fragen zu anderen Bereichen des Personenstandswesens haben (z.B. Kirchenaustritt, Geburten, Namensrecht etc.), dann zögern Sie bitte nicht uns persönlich, telefonisch oder digital zu kontaktieren.